Ortsbürgermeister
Ortsbürgermeister Rudi Hoppen kündigt seinen Rücktritt an
Nachrichten der Ortsgemeinde Sessenbach
Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung
von Wahlvorschlägen für die Wahl
der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Sessenbach
Wie bereits veröffentlicht wurde, ist der Unterzeichner (Ortsbürgermeister Rudi Hoppen) zum 31.03.2021 vom Amt des Ortsbürgermeisters zurückgetreten, so dass vorzeitige Neuwahlen erforderlich werden. Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat inzwischen diese Wahl zusammen mit den Wahlen zum rheinland-pfälzischen Landtag festgelegt und terminiert.
I.
Am Sonntag, 14. März 2021, findet die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Sessenbach statt. Eine etwa notwendig werdende Stichwahl wird am Sonntag, dem 28. März 2021, durchgeführt.
Aufgrund des § 62 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und des § 74 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters auf.
II.
Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, von Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Parteien und Wählergruppen können auch eine gemeinsame Bewerberin oder einen gemeinsamen Bewerber in einem gemeinsamen Wahlvorschlag benennen.
Parteiwahlvorschläge und Wahlvorschläge mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen sind in einer Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde, Wahlvorschläge nicht mitgliedschaftlich organisierter Wählergruppen in einer Versammlung, zu der die Wahlberechtigten der Gemeinde einzuladen sind, in geheimer Abstimmung aufzustellen. Eine gemeinsame Bewerberin oder ein gemeinsamer Bewerber kann auch in geheimer Abstimmung einer gemeinsamen Versammlung von wahlberechtigten Mitgliedern/Anhängerinnen und Anhängern/Vertreterinnen und Vertretern der beteiligten Parteien und Wählergruppen gewählt werden.
III.
Die Wahlvorschläge müssen von einer Mindestzahl von Wahlberechtigten des Wahlgebiets, die den Wahlvorschlag unterstützen, unterschrieben sein (Unterstützungsunterschriften), soweit die Wahlvorschlagsträger nicht nach § 16 Abs. 3 oder § 62 Abs. 3 Satz 2 KWG davon befreit sind. Für jede Wahl darf jeweils nur ein Wahlvorschlag unterschrieben werden.
Die Wahlvorschlagsträger sind für die Beibringung einer ausreichenden Zahl gültiger Unterstützungsunterschriften ausschließlich selbst verantwortlich. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.
Der Wahlvorschlag muss von mindestens 25 wahlberechtigten Personen (Unterstützungsunterschriften) unterzeichnet sein. Bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen, auf die § 16 Abs. 3 KWG zutrifft, bedarf es keiner Unterstützungsunterschriften.
In einem Wahlvorschlag zur Wahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters darf nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden.
IV.
Der vollständig unterzeichnete Wahlvorschlag soll mit den erforderlichen Anlagen möglichst frühzeitig beim zuständigen Wahlleiter, dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Sessenbach, Herrn Rudi Hoppen, Hofhaide 17, 56237 Sessenbach, oder bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Wahlamt, Rathaus, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, eingereicht werden.
Die Einreichungsfrist läuft am 48. Tag vor der Wahl ab, das ist am Montag, 25. Januar 2021, 18.00 Uhr.
V.
Vordrucke für Wahlvorschlag, Niederschrift über die Benennung der Bewerberin oder des Bewerbers, Zustimmungserklärung der Bewerberin oder des Bewerbers und Bescheinigung der Wählbarkeit der Bewerberin oder des Bewerbers sowie amtliche Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung (siehe oben) erhältlich.
Informationen zu dieser sog. Direktwahl im Rahmen einer Kommunalwahl sind auch im Internet erhältlich, unter www.wahlen.rlp.de
Sessenbach, den 20.11.2020
Gez. Rudi Hoppen
Ortsbürgermeister und Wahlleiter für die Wahl
zur/zum Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeister
Übrigens
In Sessenbach gilt Tempo 30 km/h!
Tempo 30km/h - Zone
Liebe Verkehrsteilnehmer,
in der Ratssitzung vom 13.05.2019 hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, die Regelgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h zu reduzieren. Nach einigen Anträgen und der Verkehrsschau des LBM, sind wir nun soweit.
Das Hauptargument für eine Reduktion der Regelgeschwindigkeit innerorts ist die dadurch gesteigerte Verkehrssicherheit. Dabei umfasst Verkehrssicherheit nicht nur die Vermeidung von Unfällen, sondern auch die Abwendung von Gefahre (Verkehrskonflikte Rechts vor Links) und ein gesteigertes Sicherheitsgefühl.
Bislang wurden Tempo 30-Zonen in unseren Wohngebieten eingerichtet, um die Bewohner und insbesondere Kinder vor Verkehrsunfällen zu schützen. Bei zunehmenden Geschwindigkeiten konzentriert sich die Aufmerksamkeit auf die Fahrbahn, Seitenräume werden weniger wahrgenommen. In Verbindung mit parkenden PKW´S an den Straßenrändern, spielenden Kindern und langen Anhaltewegen ist dies für die Verkehrssicherheit eindeutig wichtig.
Außerdem haben wir in Sessenbach zwei Zonen in der „Weststraße“/„Im Wiesengrund“ (Bereich Kita) und „Vorm Arheckengarten“ mit dem Hinweisschild:
"Verkehrsberuhigter Bereich"
wo folgende Verkehrsregeln gelten:
- Fußgänger dürfen nicht behindert oder gefährdet werden.
- Fußgänger und Autofahrer sind gleichberechtigt.
- Autos müssen warten, wenn nötig anhalten.
- Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig aufhalten.
Nur Schrittgeschwindigkeit – zwischen vier und sieben km/h – ist erlaubt, dies gilt auch nachts!
- Überholen ist verboten, man muss nicht damit rechnen, überholt zu werden.
- Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt, halten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen ist gestattet.
Liebe Sessenbacher, bitte beachten Sie die Verkehrszeichen es ist zum Schutze aller Bewohner besonders unser Kinder. Ich möchte gerne davon Abstand nehmen, eine polizeiliche Geschwindigkeitsmessung in unserm Dorf zu beantragen.
Rudi Hoppen - Ortsbürgermeister


Das Neuste aus Sessenbach
Der Sessenbach-Kalender 2021 ist da!

Der Kalender ist ab sofort über folgende Personen zu erwerben:
Rudi Hoppen Tel. 02601 - 1493
Lucia Zinndorf Tel. 02601 - 1301
Rudi Hoppen, Ortsbürgermeister
Bekanntmachung
Absage von mehreren Veranstaltungen auf Grund der Corona-Pandemie notwendig
Liebe Sessenbacher,
in der jüngsten Gemeinderatsitzung haben wir nach langer Diskussion beschlossen alle unsere Veranstaltungen für 2020 abzusagen.
Da uns im Moment die Pandemie wieder eingeholt hat, können wir es nicht verantworten größere Zusammenkünfte durchzuführen.
Daher muss der
- St. Martinszug,
- die Kunstausstellung,
- der Weihnachtsmarkt
- und unsere gemeinsame Silvesterparty
leider Corona-Pandemie bedingt absagen.
Auch was das Neue Jahr 2021 uns in dieser Hinsicht bringt, steht zur Zeit noch in den „Sternen“.
Ich hoffe das Sie liebe Sessenbacher die Entscheidung des Gemeinderats mittragen können.
Rudi Hoppen, Ortsbürgermeister